UNESCO Welterbe Hamburg !?
Jüdischer Friedhof AltonaPhoto: Turgay Ugur
Kontorhausviertel: Chilehaus und SprinkenhofPhoto: Denkmalschutzamt Hamburg Bildarchiv
SpeicherstadtPhoto: Denkmalschutzamt Hamburg Bildarchiv
Sternwarte Bergedorf (1m-Spiegelgebäude)Photo: Gudrun Wolfschmidt
Als erstes Welterbe Hamburgs wurde am 26. Juni 2009 der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom UNESCO-Welterbekomitee in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Am 5. Juli 2015 wurde die Hamburger Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus aufgenommen. Der Jüdische Friedhof Hamburg-Altona wurde am 18.10.2016 für die Eintragung für die Eintragung in die Liste des UNESCO-Welterbes vom Hamburger Senat nominiert.
Der Nominierungsantrag zur Aufnahme in die Liste des UNESCO Welterbes erfolgt nach einem vorgeschriebenen Verfahren:
- Offizieller Antragsteller ist die Bundesrepublik Deutschland.
- Eine potentielle Welterbestätte muss zunächst in die nationale Anmeldeliste ("Tentativliste") aufgenommen werden.
- Zu unterscheiden ist zwischen Einzelbewerbungen eines Staates und transnationale seriellen Bewerbungen mehrerer Staaten.
- In Deutschland erfolgt die Aufnahme in die Anmeldeliste (aufgrund der föderal organisierten Zuständigkeit für die Kultur) durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Die KMK legt die Reihenfolge fest, wann sich welches Bundesland mit welchem Objekt bewirbt. Dies gilt allerdings nur für die Einzelbewerbungen Deutschlands, nicht für die transnationalen seriellen Bewerbungen. Übernimmt ein anderer Staat die Federführung, kann die Bewerbung unabhängig von der Rangfolge der deutschen Tentativliste erfolgen.
- Die KMK entscheidet über die Tentativliste, nachdem ein erstmals einberufener internationaler Expertenbeirat die vorliegenden Meldungen der Bundesländer evaluiert hat.
"Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus"
Aufgenommen in die Liste des UNESCO Welterbes am 5. Juli 2015
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Sternwarte in Bergedorf
2021 schlug die Freie und Hansestadt Hamburg die Sternwarte in Bergedorf zum zweiten Mal als UNESCO Welterbe vor.
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Jüdischer Friedhof Hamburg-Altona
Nominierung des Jüdischen Friedhofs Hamburg-Altona für die Eintragung in die Liste des UNESCO-Welterbes am 18.10.2016 und Rückzug des Antrags am 29.01.2018, Abschlussbericht des Fachbeirats, Tentativlistentext und weitere Informationen.
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