Förderung
Die HAMBURGER DENKMALSTIFTUNG setzt sich für den Erhalt der Hamburger Denkmäler und ihre lebendige Vermittlung ein. Sie fördert die Instandsetzung, Sanierung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude und Objekte und unterstützt ausgewählte Vermittlungsprojekte, die das öffentliche Bewusstsein für die Denkmalpflege stärken.
Denkmal-Erhalt

Die HAMBURGER DENKMALSTIFTUNG unterstützt Maßnahmen zur Instandsetzung, Sanierung und Restaurierung aller Arten von unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmälern in Hamburg. Neben Bau- und Kunstdenkmälern zählen hierzu auch kulturhistorisch bedeutsame Gärten und Grünanlagen.
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Gesamtmaßnahmen können ebenso gefördert werden wie einzelne, in sich abgeschlossene Teilmaßnahmen oder einzelne Bauabschnitte. Förderfähig sind im Einzelfall auch Projekte zur Erforschung des Denkmals sowie Voruntersuchungen und Sicherungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder verfügungsberechtigte Nutzer (wie Mieter, Pächter, Erbbauberechtigte) eines Hamburger Denkmals. Letztere können nur dann einen Antrag stellen, wenn der Eigentümer hierzu sein schriftliches Einverständnis erklärt hat.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie der Bescheinigung der denkmalgerechten Durchführung der geförderten Maßnahme. In begründeten Ausnahmefällen können unter Vorlage entsprechender Nachweise Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt geleistet werden.
Die Stiftung behält sich vor, die gewährte Förderung in voller Höhe zurückzufordern, sofern das geförderte Denkmal innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung der Fördermittel entgeltlich übertragen wird.
Denkmal-Vermittlung

In ausgewählten Einzelfällen fördert die HAMBURGER DENKMALSTIFTUNG Projekte, die das öffentliche Bewusstsein für die Denkmalpflege stärken und den kulturellen Wert der Hamburger Denkmallandschaft vermitteln – wie Publikationen, Ausstellungen oder Veranstaltungen, die den Denkmalgedanken einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Antragsverfahren
Voraussetzung für eine Förderung durch die HAMBURGER DENKMALSTIFTUNG ist die Einreichung eines aussagekräftigen und vollständig ausgefüllten Antrags vor Projektbeginn.
30. September für eine Förderentscheidung im 1. Quartal des Folgejahres
Bitte schicken Sie uns per E-Mail (sonja.steinhoff@denkmalstiftung.de) das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit aussagekräftigen Anhängen (PDF, max. 12 MB).
Der Vorstand entscheidet über die Anträge in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine Förderzusage erfolgt schriftlich und kann an Auflagen oder Bedingungen geknüpft werden. Bewilligte Fördermittel stehen in der Regel bis zu 24 Monate ab dem Bewilligungsdatum zur Verfügung, sofern nichts anderes festgelegt ist. Nach Ablauf dieser Frist können nicht abgerufene Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf erneute Förderung besteht nicht, es kann jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.
Ansprechperson
Sonja Steinhoff
Referentin
040 – 360 991 69
sonja.steinhoff@denkmalstiftung.de











