Förderungen

Alter Elbtunnel, Foto: Elbe & Flut, Thomas Hampel

Seit 1978 betreibt die Stiftung Denkmalpflege Hamburg aktive Denkmalerhaltung und -pflege in der Hansestadt Hamburg. Zahlreiche denkmalgeschützte Kulturdenkmäler konnten mit ihrer Hilfe restauriert und gerettet werden. Neben der Restaurierungsförderung ist in Einzelfällen auch die Projektförderung von Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. möglich.

Restaurierungsförderung

Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg unterstützt im Wege der Projektförderung Maßnahmen zur Restaurierung aller Arten von unter Denkmalschutz stehenden Kulturdenkmälern in Hamburg. Neben Bau- und Kunstdenkmälern zählen hierzu auch kulturhistorisch bedeutsame Gärten und Grünanlagen. Gesamtinstandsetzungen können ebenso gefördert werden wie einzelne, in sich abgeschlossene Bauabschnitte zur Sanierung. Förderfähig sind im Einzelfall auch Projekte zur Erforschung des Denkmals sowie Voruntersuchungen und Sicherungsmaßnahmen. 

Kriterien für die Förderfähigkeit sind insbesondere die kunst- und kulturhistorische Bedeutung sowie das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals, die Dringlichkeit der Maßnahme und der Umfang des Substanzerhalts. 

Antragsberechtigte und zugleich Fördernehmer sind Eigentümer oder verfügungsberechtigte Nutzer (wie Pächter, Erbbauberechtigte) eines restaurierungsbedürftigen Hamburger Denkmals. Letztere können nur dann einen Antrag stellen, wenn der Eigentümer hierzu sein schriftliches Einverständnis erklärt hat. 

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Maßnahme gegen Vorlage der vom Fördernehmer zu erbringenden Nachweise (Verwendungsnachweis: geprüfte und gegengezeichnete Rechnungen / Bescheinigung der denkmalgerechten Sanierung). In begründeten Ausnahmefällen können unter Vorlage entsprechender Nachweise Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt geleistet werden. 

Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg behält sich vor, die gewährte Förderung in voller Höhe zurückzufordern, sofern das geförderte Denkmal innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung der Fördermittel veräußert oder anderweitig entgeltlich übertragen wird.

Sonstige Projektförderung

Im Wege der Projektförderung ist durch die Stiftung Denkmalpflege Hamburg in Einzelfällen auch die Förderung von Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen etc. möglich. Kriterien für eine Förderung sind die besondere denkmalpflegerische Relevanz und Qualität bzw. das Innovationspotential und die Nachhaltigkeit des Projekts.

Förderverfahren

Antragstellung 

Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Denkmalpflege Hamburg ist die Einreichung eines aussagekräftigen und vollständigen Antrags. Förderanträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Der Antrag ist elektronisch (max. 12 MB) an folgende E-Mail-Adresse zu richten: kontakt(at)denkmalstiftung.de .

Antragsfristen

  • 30.4. für eine Förderentscheidung im 3. Quartal desselben Jahres
  • 30.9. für eine Förderentscheidung im 1. Quartal des Folgejahres

Förderentscheidung

Der Vorstand entscheidet über den Antrag in nicht-öffentlicher Sitzung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zusage der Förderung erfolgt schriftlich und kann an Auflagen oder Bedingungen geknüpft werden. Die Förderung steht dem Fördernehmer grundsätzlich bis zu 24 Monate ab dem Bewilligungsdatum zur Verfügung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach Fristablauf verfallen die bewilligten Fördermittel. Ein Anspruch auf erneute Förderung besteht nicht, es kann jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.

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